Die SAF unterliegt als schweizerische Aktiengesellschaft schweizerischem Gesellschaftsrecht und sieht als Organe einer Aktiengesellschaft die Generalversammlung, den Verwaltungsrat sowie die Revisionsstelle/den Konzernprüfer vor. Die Generalversammlung ist formell als oberstes Organ der Aktiengesellschaft bestimmt.
Die Generalversammlung trifft die grundlegenden Entscheidungen. Zu ihren unübertragbaren Befugnissen gehören unter anderem die Festsetzung und Abänderung der Statuten sowie die Wahl des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle/des Konzernprüfers.
Der Verwaltungsrat ist die Exekutive, wobei er, abgesehen von den ihm vom Gesetz unübertragbar und unentziehbar zugewiesenen Kompetenzen, die Geschäftsführung delegieren kann.
Die Revisionsstelle überprüft die Buchführung und die Jahresrechnung auf ihre Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Statuten; ist eine Konzernrechnung zu erstellen, wird ihre Übereinstimmung mit den anwendbaren Konsolidierungsregeln vom Konzernprüfer geprüft. Nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung ordnet das Gesetz somit jedem Organ einen eigenständigen Funktionsbereich zu.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft und ihre derzeitigen Tätigkeiten sowie ihre derzeitigen Mandate als Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder Partners in Unternehmen außerhalb der SAF-Gruppe sind in der folgenden Übersicht aufgeführt:
Dr. Andreas von Beringe (Präsident)
Mitglied seit: 1999
Bestellt bis: 2011
Tätigkeiten/Mandate außerhalb von SAF:
Michael Arndt
Mitglied seit: 1996
Bestellt bis: 2011
Folgende Tätigkeiten/Mandate nimmt Michael Arndt außerhalb der SAF wahr:
Dr. Christoph Hütten
Mitglied seit: 2009
Bestellt bis: 2011
Volker Merk
Mitglied seit: 2009
Bestellt bis: 2011
Verlin Porter Youd
Mitglied seit: 2009
Bestellt bis: 2011
Nähere Informationen zu den Aufgaben und Funktionen des Verwaltungsrats finden Sie hier.
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